Eine rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung, keine Entmündigung. Diese kann für jeden Erwachsenen, der psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, eingerichtet werden.
Maßgebend für die Durchführung der rechtlichen Betreuung, sind die gesetzlichen Grundlagen des Betreuungsgesetzes (BtG). Die rechtliche Betreuung kann Aufgabenkreise wie z.B. die Gesundheitsfürsorge umfassen.
Eine Betreuung in diesem Fall bedeutet nicht die körperliche Pflege, Versorgung und Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten wie Einkaufen, Hauswirtschaft, Begleitung zum Arzt usw.
Einmal im Jahr informiere ich das Betreuungsgericht über den genauen Betreuungsverlauf und lege Rechenschaft ab.