Eine rechtliche Betreuung ist eine gesetzliche Vertretung, keine Entmündigung. Diese kann für jeden Erwachsenen, der psychisch krank, körperlich, geistig oder seelisch behindert ist, eingerichtet werden.

Maßgebend für die Durchführung der rechtlichen Betreuung, sind die gesetzlichen Grundlagen des Betreuungsgesetzes (BtG). Die rechtliche Betreuung kann Aufgabenkreise wie z.B. die Gesundheitsfürsorge umfassen. 
Eine Betreuung in diesem Fall bedeutet nicht die körperliche Pflege, Versorgung und Erledigung der alltäglichen Angelegenheiten wie Einkaufen, Hauswirtschaft, Begleitung zum Arzt usw.

Verfahren einer Betreuung

  • Jede Person kann eine Betreuung beim Betreuungsgericht anregen und gleichzeitig einen Betreuer/eine Betreuerin vorschlagen.

Betreuungsgericht

  • der Richter entscheidet nach einer persönlichen Anhörung der Betroffenen über Art und Umfang der Betreuung
  • der Richter richtet, kontrolliert und entscheidet über Betreuungen

Betreuungsbehörde

  • Sachverhalt bei Betreuungseinrichtung prüfen
  • Betreuer/innen vorschlagen und prüfen
  • Beratung, Unterstützung und Fortbildung von Betreuern
  • Führen von Betreuungen

Einmal im Jahr informiere ich das Betreuungsgericht über den genauen Betreuungsverlauf und lege Rechenschaft ab.